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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22981
LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2022 - 21 Sa 1900/19 I (https://dejure.org/2022,22981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 242 BGB, § ... 286 Absatz 1 ZPO (Zivilprozessordnung), § 140 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB XI, § 287 ZPO, § 14 SGB XI, § 448 ZPO, §§ 447, 448 ZPO, §§ 291, 288 Absatz 1 Satz 2, § 247 BGB, § 253 Absatz 1, § 261 Absatz 1 ZPO, § 92 Absatz 1, § 97 Absatz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestlohn - Bereitschaftsdienst - ausländische Betreuungskräfte

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 1
    Vergütung von ausländischen Pflegekräften in deutschen Privathaushalten; Mehrarbeit als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst; Anspruch auf Mindestlohn auch für weitere Stunden für ausländische private Haushaltskräfte; Konkludente Billigung von Mehrarbeit durch ...

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "24-Stunden-Pflegekraft" muss auch Lohn für 24 Stunden erhalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mindestlohn; Bereitschaftsdienst; ausländische Betreuungskräfte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung von ausländischen Pflegekräften in deutschen Privathaushalten; Mehrarbeit als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst; Anspruch auf Mindestlohn auch für weitere Stunden für ausländische private Haushaltskräfte; Konkludente Billigung von Mehrarbeit durch ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    24-Stunden-Pflegerin steht Bezahlung für 24 Stunden zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volles Gehalt für Pflegerin trotz abweichendem Arbeitsvertrag

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Vergütung der tatsächlichen Arbeitszeit nach dem Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung (24-Stunden-Pflege)

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Häusliche 24-Stunden-Pflegekraft - Nachweisbar gearbeitete Stunden müssen vergütet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    24h Bereitschaftsdienst muss vollständig vergütet werden!

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht: 24-Stunden-Vergütung für 24 Stunden häusliche Pflege

Sonstiges (3)

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Für Bereitschaftszeiten in der Pflege gilt der gesetzliche Mindestlohn

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren wegen Mindestlohnes bei 24-Stunden-Betreuung vertagt

  • dgbrechtsschutz.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mindestlohn für 24-Stunden-Pflege: Das Verfahren geht weiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    Folgeentscheidung nach Zurückverweisung durch BAG 24.06.2021 - 5 AZR 505/20.

    Auf die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Insbesondere ist das erkennende Gericht international zuständig (BAG (Bundesarbeitsgericht) 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. (Randnummer) 18 ff.).

    a) Der gesetzliche Mindestlohn ist nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht (dazu BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 32 ff.) für im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit ("Normalarbeitszeit") geleistete Arbeitsstunden sowie für Mehr- bzw. (beziehungsweise) Überstunden zu zahlen, die von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet oder ihm oder ihr zumindest zuzurechnen sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f.).

    Das sind Zeiten, in denen sich der oder die Arbeitnehmer*in an einem von dem oder der Arbeitgeber*in bestimmten Ort aufhalten muss, um im Bedarfsfalle die Arbeit von sich aus oder auf Aufforderung aufzunehmen (vergleiche BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    a) Der gesetzliche Mindestlohn ist nach dem insoweit maßgeblichen deutschen Recht (dazu BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 32 ff.) für im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit ("Normalarbeitszeit") geleistete Arbeitsstunden sowie für Mehr- bzw. (beziehungsweise) Überstunden zu zahlen, die von dem oder der Arbeitgeber*in angeordnet oder ihm oder ihr zumindest zuzurechnen sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13 f.).

    Zuzurechnen sind Arbeitszeiten, die der oder die Arbeitgeber*in gebilligt oder geduldet hat oder die jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren und damit konkludent angeordnet worden sind (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 17).

    Eine konkludente Anordnung ist gegeben, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die angewiesene Arbeit in der Normalarbeitszeit unter Ausschöpfung seiner oder ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit nicht oder nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens leisten konnte (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die konkludente Anordnung von Arbeitszeit liegt bei dem oder der Arbeitnehmer*in (vergleiche BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn.15).

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 1900/19
    Abgesehen davon, dass unklar ist, wann und wie die Beklagte mit der Klägerin eine derartige Vereinbarung getroffen haben will, setzt Vertrauensarbeitszeit voraus, dass der Zeitrahmen, in dem eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen ist, erheblich größer ist als die für die Erbringung der Arbeitsleistung benötigte Zeit und dass der oder die Arbeitnehmer*in innerhalb dieses Zeitrahmens den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ohne Kontrolle grundsätzlich selbst bestimmen kann (vergleiche BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 30 mwN (mit weiteren Nachweisen)).
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